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Folgende Klassen bzw. Schlüsselzahlen bieten wir an:

A, A2, A1, B196, AM, Mofa, B, B197, BF17, Automatik, B Handicap, B96, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, L und T

 

 

Mofa

Ab 15 Jahren

Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor
Maximal 50 cm³ Hubraum
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

AM

Ab 15 Jahren

Zweirädrige Kleinkrafträder
bbH max. 45 km/h 
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW Verbrennungs-/ Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bbH max. 45km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW Verbrennungs-/ Elektromotoren
Leermasse max. 350 kg 

B196

Mindestalter: 25 Jahre, mindestens 5 Jahre den Besitz der Führerscheinklasse B

Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Min klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung: 5 Doppelstunden a 90 Min

Keine Theorie oder Praxisprüfung erforderlich!

A1

Ab 16 Jahren

Krafträder
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW 
Vorverhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³bei Verbrennungsmotoren
oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW

Die Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 und weiterführend A (offene Leistung) beinhaltet nur eine praktische Prüfung, nach entsprechender Vorbereitung.

A2

Ab 18 Jahren

Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

A

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre, bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre, für Dreirädrige KFZ (Trikes) 

Krafträder 
Hubraum über 50 cm³
oder bbH über 45 km/h 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge 
Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren 
oder bbH über 45 km/h 
Leistung über 15 kW

B/BF17 oder B197 + B Handicap

Klasse BF17 :

Ab 17 Jahren, beim begleiteten Fahren. Lernen auf Schaltwagen.

(Anmeldung erst 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich)

Kriterien bei BF17 als Begleiter: 


Mindestens 30 Jahre alt
nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins.

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Klasse B:

Ab 18 Jahren beim Direkterwerb, Anmeldung mit 17,5 Jahren möglich. Lernen auf Schaltwagen.

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Klasse B197:

Fahrprüfung ganz entspannt auf AUTOMATIK machen, trotzdem den Schalteintrag in den Führerschein bekommen und Schaltwagen fahren dürfen. Die Klasse B197 macht es möglich. Hierfür muss man während der Fahrausbildung mindestens 5x90 Min auf Schalter lernen,dann eine 15 minütige Prüfung durch den Fahrlehrer bestehen, danach werden bis zur richtigen Fahrprüfung die restlichen Fahrstunden relaxed auf Automatik durchgeführt. 

Allgemein gilt für BF17, B197 und B:

KraftFahrzeuge
zG max. 3.500kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg ist

 

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Wir bieten neuerdings auch die Möglichkeit an, Menschen auszubilden, die körperliche Einschränkungen haben. Unsere "HANDICAPAUSBILDUNG". 

Egal ob durch einen Auto- oder Arbeitsunfall,  durch operative Eingriffe mit Amputation von Gliedmaßen oder Lähmungen nach einem Schlaganfall. Körperliche Einschränkungen und deren Folgen können jeden treffen.

Häufig sind nach solchen Ereignissen auch Umbauten am Fahrzeug zu erledigen, hier stehen wir gerne zur Verfügung.

 

BE

Ab 17 Jahren über "Begleitetes Fahren"
Ab 18 Jahren beim Direkterwerb 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG  Anhänger über 750 kg
aber max. 3.500 kg

B96

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B 

Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG  Anhänger über 750 kg
zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

C

Ab 21*

Kraftfahrzeuge über 3500 kg

Anhänger zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert

*Ab 18 wenn in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

CE

Ab 21*

Kraftfahrzeuge über 3500 kg

Anhänger zulässigen Gesamtmasse mehr als 750 kg

Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert

*Ab 18 wenn in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

C1

Ab 18

Kraftfahrzeuge 3500 kg bis 7500 kg

Anhänger zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert

 

C1E

Ab 18

Zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlänger

 

D

Kraftfahrzeuge mit Platz für mehr als 8 Personen (exklusive Fahrer)
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
Mindestalter 24 Jahre
Führerscheinklasse B ist Voraussetzung
Klassen D1 ist eingeschlossen

De

Kraftfahrzeuge der Klasse D
Anhänger mit über 750 kg Gesamtgewicht
Mindestalter 24 Jahre
Führerscheinklasse B ist Voraussetzung
Fahrzeugklasse BE und D1E sind eingeschlossen
Erteilung/Befristung von D1 auf 5 Jahre, danach Verlängerung für 5 Jahre nach Vorlage positiver Eignung (Arbeitsmedizinische Gutachten, MPU Gutachten u. augenärztl. Gutachten)

 

D1

Kraftfahrzeuge mit Platz für maximal 16 Personen (exklusive Fahrer)
Maximale Fahrzeuglänge 8m
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
Mindestalter 21 Jahre
Führerscheinklasse B ist Voraussetzung
Erteilung/Befristung von D1 auf 5 Jahre, danach Verlängerung für 5 Jahre nach Vorlage positiver Eignung (Arbeitsmedizinische Gutachten, MPU Gutachten u. augenärztl. Gutachten)

D1E

Kraftfahrzeuge der Klasse D1
Anhänger mit über 750 kg Gesamtgewicht
Mindestalter 21 Jahre
Führerscheinklasse D1 ist Voraussetzung
Fahrzeugklasse BE ist eingeschlossen
Erteilung/Befristung von D1 auf 5 Jahre, danach Verlängerung für 5 Jahre nach Vorlage positiver Eignung (Arbeitsmedizinische Gutachten, MPU Gutachten u. augenärztl. Gutachten)

 

L

Ab 16

Zugmaschinenfür für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h mit Anhänger max. 25 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bbH max. 25km/h auch mit Anhänger.

T

Ab 16*

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 60 km/h  mit Anhänger max. 40 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bbH max. 40km/h auch mit Anhänger.

*Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vermerke: 

bbH= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 

zzG=zulässige Gesamtmasse